Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
FH Pyrotechnik Einzelunternehmen,
Fabian Huprich,
Kreuzerstr. 23, 72160 Horb am Neckar,
Tel: 0152 07994397
Email: info@fh-pyrotechnik.com
www.fh-pyrotechnik.com
– im Folgenden „Anbieter“ genannt –
und
dem Auftraggeber oder Besteller
– im Folgenden „Kunde/Kunden“ genannt –
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Mit der Erteilung des Auftrags bzw. der verbindlichen Bestellung erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
(3) Abweichenden Bedingungen des Kunden müssen vom Anbieter ausdrücklich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
§ 2 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen den durch den Kunden zum Fälligkeitstermin zu Leistenden Betrag für den jeweiligen Artikel oder die jeweilige Dienstleistung und verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Ändern sich bis zum Liefertermin die Kostenfaktoren gewaltig, z.B. Materialpreise, können wir die Preise bis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen.
(3) Die im Falle eines Versands von Feuerwerkskörpern oder sonstigen Gegenständen anfallenden Versandkosten werden dem Kunden in der Bestellbestätigung bzw. der Auftragsbestätigung bekanntgegeben und sind durch diesen vollständig zu tragen.
(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
I. Auftragsfeuerwerke
§ 3 Vertragsschluss für Auftragsfeuerwerke
(1) Alle Beratungen, Vorgespräche sowie ggf. vorab durch den Anbieter als erforderlich betrachtete Ortsbesichtigung erfolgen bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags kostenlos.
(2) Der verbindliche Vertragsabschluss für ein Auftragsfeuerwerk ergibt sich aus der schriftlichen Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden. Hierbei können das Angebot sowie die Annahme auch elektronisch abgegeben werden.
(3) Der Kunde akzeptiert mit Annahme des Angebots alle in dem Angebot enthaltenen Bedingungen sowie diese AGBs und verpflichtet sich zur Zahlung des im Angebot vereinbarten Preis (Auftragsentgelt) bis zu dessen Fälligkeit.
(4) Der Anbieter hat das Recht, die im Angebot beschriebenen Effekte, Reihenfolgen oder Choreografien des Feuerwerks jederzeit aufgrund von äußeren Begebenheiten, beispielsweise Lieferprobleme einzelner Lieferanten, Trockenheit, hohen Windgeschwindigkeiten, Regen, Sicherheitsrisiken oder gesetzlichen Vorgaben, auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Kunden, zu ändern. Dieses Recht besteht auch, nachdem das ursprüngliche Angebot durch den Kunden angenommen wurde.
§ 4 Preise für Auftragsfeuerwerke
(1) Das im Angebot eines Auftragsfeuerwerks aufgeführte Auftragsentgelt enthält alle Kosten für Planung, Vorbereitung und Durchführung des Feuerwerks. Davon ausgenommen sind alle Gebühren von Behörden die für die Bearbeitung der Feuerwerksanzeige oder eventuell behördlich angeordnete Brandwache durch die örtliche Feuerwehr anfallen. Die Bearbeitungsgebühren der Anzeige sind von Komune zu Komune unterschiedlich und betragen im Regelfall zwischen 0€ und 60€. Gebühren für eine Brandwache der Feuerwehr fallen in der Regel nicht an, können aber in Ausnahmefällen anfallen. Hier kommt es auf den Gebührenkatalog der Gemeinde an. Eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren oder Kosten für eine Brandwache werden vom Anbieter ausgelegt und sind vom Kunden zusätzlich zu dem im Angebot vereinbartem Auftragsentgelt zu tragen.
(2) Das Auftragsentgelt sowie eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren oder Kosten für eine Brandwache sind 14 Tage vor dem Feuerwerkstermin ohne Abzüge fällig. Wir bieten die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung oder Bar gegen Quittung an.
(3) Ist bis zum Fälligkeitstermin kein Zahlungseingang erfolgt, hat der Anbieter das Recht zur Zahlungserinnerung und zur Mahnung.
(4) Bei nicht geleisteter Zahlung hat der Anbieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten, das Feuerwerk nicht durchzuführen und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Auftragsentgelt sowie eventuell bereits ausgelegte Bearbeitungsgebühren der Behörden von dem Kunden einzufordern.
§ 5 Pflichten des Kunden/ Veranstalters
(1) Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen sicherheitsrelevanten Anordnungen des Anbieters bei der Durchführung, insbesondere beim Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks, Folge zu leisten.
(2) Der Anbieter hält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung des Kunden, mit dessen Absprache, für die Dauer der Durchführung, insbesondere beim Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks, von der Veranstaltung auszuschließen, sollte diese Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen oder bei der Durchführung des Feuerwerks Probleme bereiten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den Eigentümer des Grundstücks, das zur Durchführung des Feuerwerks ausgewählt wurde, zu nennen. Dies ist erforderlich, dass die für die Durchführung des Feuerwerks zwingend erforderliche Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers eingeholt werden kann.
§ 6 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich,
Nr. 1) den Kundenauftrag, nach Erhalt der Zahlung des vereinbarten Preises, nach bestem Wissen und Gewissen, vorbehaltlich der in § 3 Abs. 4 dieser AGB genannten Punkte, zu den im Auftrag vereinbarten Konditionen durchzuführen.
Nr. 2) die mit dem Kunden im Angebot vereinbarte Abbranduhrzeit einzuhalten. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Uhrzeiten (August- April: Ende des Feuerwerks spätestens um 22:00 Uhr, Mai- Juli Ende des Feuerwerks spätestens 23:00 Uhr) zwingend einzuhalten. Ausnahmen sind nach vorheriger Freigabe durch die zuständige Behörde im begründetem Einzelfall möglich (z.B. an Silvester). Sollten Verzögerungen auftreten, die aus Sicherheitsgründen durch den Anbieter für nötig erachtet werden, oder sollte es zu sonstigen Verzögerungen kommen, die nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Anbieters zustande kommen, müssen diese vom Kunden akzeptiert werden.
Nr. 3) alle für die Durchführung notwendigen Genhemigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Nr. 4) die für die Durchführung des Feuerwerks zwingend erforderliche Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers einzuholen.
Nr. 5) alle Sicherheitsrelevanten Gestze einzuhalten. Hierzu gehören besonders das Absperren von Flächen, die innerhalb Sicherheitsbereichs des Feuerwerks liegen.
Nr. 6) zu der fachgerechten Entsorgunge der Feuerwerksabfälle sowie zu einer Grobreinigung des Abbrennplatzes.
§ 7 Ausfälle des Feuerwerks
(1) Kann das Feuerwerk aus folgenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet den Vertrag kostenfrei zu stornieren und dem Veranstalter das ggf. bereits gezahlte Auftragsentgelt ohne Zinsen zurückzuerstatten:
Nr. 1) Die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers des Abbrennplatzes wird zurückgezogen und es liegt kein anderer geeigneter Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe zur verfügung, für den eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers erteilt werden kann.
Nr. 2) Die Gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Durchführen von Feuerwerken werden geändert und verhindern eine Durchführung des Feuerwerks.
Nr. 3) Bei akuter Erkrankung des Anbieters. Hier ist der Anbieter verpflichtet, sich um einen Ersatzpyrotechniker zu bemühgen. Eine Garantie zur Durchführung des Feuerwerks kann hier nicht gegeben werden.
(2) Kann das Feuerwerk aus witterungsbedingten Gründen (insbesondere Trockenheit, Starker Wind, Regen) nicht durchgeführt werden, besteht für den Kunden die Möglichkeit, das Feuerwerk an einem anderen Termin ausführen zu lassen, an dem diese Bedingungen voraussichtlich nicht mehr vorliegen. Dieser muss dem Anbieter mindestens 21 Tage vorher bekanntgeben werden, um die gesetzlichen Fristen zur Anzeige des Feuerwerks einhalten zu können. Lehnt der Kunde diese Möglichkeit ab, wird ihm vom Anbieter nur der Kostenanteil der nicht verwendeten pyrotechnischen Artikel erstattet. Der Rest des Auftragsentgelt wird als Aufwandsentschädigung durch den Anbieter einbehalten.
(3) Ist das Feuerwerk aus witterungsbedingten Gründen nur eingeschränkt möglich, wird dem Kunden der Kostenanteil der nicht verwendeten pyrotechnischen Artikel erstattet.
§ 8 Stornierung des Auftrags
(1) Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
(2) Der Kunde kann den Auftrag bis 14 Tage vor dem vereinbarten Feuerwerkstermin kostenlos stornieren. Hier müssen eventuell bereits durch den Anbieter ausgelegte Behördengebühren dem Anbieter erstattet werden.
(2) Erfolgt die Stornierung des Auftrags durch den Kunden zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem vereinbartem Feuerwerkstermin, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 25% des Auftragsentgelts zuzüglich eventuell bereits ausgelegter Bearbeitungsgebühren der Behörden an.
(3) Erfolgt die Stornierung des Auftrags durch den Kunden zwischen dem 6. und 1. Tag vor dem vereinbartem Feuerwerkstermin, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 35% des Auftragsentgelts zuzüglich eventuell bereits ausgelegter Bearbeitungsgebühren der Behörden an.
(4) Wird das Feuerwerk von Seiten des Kunden ohne triftige Gründe kurzfristig (am Tag des Feuerwerks) abgesagt, wird dem Kunden nur der Kostenanteil der nicht verwendeten pyrotechnischen Artikel erstattet. Der Rest des Auftragsentgelt wird als Aufwandsentschädigung durch den Anbieter einbehalten.
II. Feuerwerksverkauf
§ 9 Kauf und Abgabe von Feuerwerksartikeln
(1) Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 kann vorbestellt und an den gestezlichen Verkaufstagen abgeholt werden. Alternativ kann eine Abgabe an den Kunden auch außerhalb der gestezlichen Verkaufstage erfolgen, wenn dieser im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG bzw. einer Ausnahmegenehmigung der zuständiogen Ordnungsbehörde ist. Diese Dokumente müssen bei unterjähriger Abgabe an den Kunden durch diesen im Original vorgelegt werden.
(2) Feuerwerk der Kategorien F1 (Jugendfeuerwerk), P1 und T1 darf an Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres (Jugendfeuerwerk) bzw. ab Vollendung des 18. Lebensjahres (Kategorien P1 und T1) ganzjährig ohne Erlaubnis abgegeben werden.
(4) Die unterjährige Abgabe von jeglichen Feuerwerksartikeln ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
§ 10 Kauf von Silvester-Feuerwerk auf Vorbestellung
(1) Der Kunde gibt über das anklicken des Button "zahlungsplfichtig bestellen" auf der Seite www.fh-pyrotechnik.com eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Zudem gilt diese Handlung als Erklärung, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Alternativ kann der Kunde die Artikel in der auf www.fh-pyrotechnik.com aufgeführten Bestellliste auswählen und diese uns elektronisch zukommen lassen.
(3) Um sicherzustellen, dass der Kunde das erforderliche Alter hat, ist es erforderlich, dass Sie uns einen beidseitigen Scan Ihres Personalausweises zukommen lassen. Hierbei können, Lichtbild, Seriennummern, Augenfarbe, Größe geschwärzt werden. Werden die Artikel persönlich abgeholt, kann der Altersnachweis bei der Abholung erfolgen.
(4) Wir werden Ihre nach (1) oder (2) erfolgte Bestellung innerhlab von 3 Kalendertagen bearbeiten und Ihnen eine Bestellbestätigung zukommen lassen, in der Sie zur Zahlung des darin ausgewiesen Betrags aufgefordert werden.
(5) Zeitpunkt der Bestellung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Im Zeitraum zwischen Bestellbestätigung und Zahlungseingang werden die Artikel für 7 Kalendertagen reserviert. Erst nach Zahlungseingang sind die Artikel Eigentum des Kunden. Kommt es vor, dass zwischen Bestellbestätigung und Zahlungseingang manche Artikel nicht mehr verfügbar sind, weisen wir Sie hierauf hin und erstatten Ihnen den ggf. bereits gezahlten Preis der nicht mehr verfügbaren Artikel oder informieren Sie über eine eventuelle Nachlieferung dieser Artikel. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Lieferung eines Artikels, der noch nicht bezahlt wurde.
(6) Vorbestellungen sind nur per Vorkasse möglich. Ist nach Ablauf von 7 Kalendertagen kein Zahlungseingang geschehen, gilt die Bestellbestätigung als nichtig und der Anbieter tritt vom Kaufvertrag zurück. Es besteht kein Anspruch von Seiten des Kunden auf ein Angebot zu den selben Konditionen wie das ursprüngliche, abgelaufene Angebot des Anbieters.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
§ 12 Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Zahlung des in der Bestellbestätigung genannten Preis ist nach 7 Kalendertagen nach Bestellbestätigung Fällig.
(2) Wir bieten die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung oder Bar gegen Quittung an. Im Ladenverkauf ist zudem Kartenzahlung möglich.
III. Generelles
§ 13 Gewährleistung
(1) Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(2) Feuerwerkskörper können Schwankungen und Abweichungen unterliegen. Dies gilt besonders hinsichtlich der Qualität und der Übereinstimmung der beschriebenen mit den tatsächlichen Effekten. Eine Haftung oder Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Eine Garantie wird nicht erklärt.
§ 14 Haftung
(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Anbieter.
(2) Für jegliche Schäden, insbesondere Schäden der Gesundheit, des Leibes und des Lebens von Menschen oder Tieren sowie Schäden an Sachen, die durch unsachgemäßen Umgang des Kunden mit von uns erworbenen Feuerwerkskörpern verursacht werden, ist jegliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist das Gericht unseres Geschäftssitzes der ausschließliche Gerichtsstand. Der Anbieter hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(4) Beschwerden, Reklamationen und sonstige Gewährleistungsansprüche können unter den im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten schriftlich vorgebracht werden.